Was früher die 0190 Nummern waren, das sind jetzt die 0900-Dienste. Damit es übersichtlich bleibt hat man diese Mehrwertdienste in mehrere Gassen aufgeteilt.
09001 für kostenpflichtige Informationsdienste
09003 für kostenpflichtige Unterhaltungsdienste
09005 für kostenpflichtige sonstige Dienste einschließlich Erotikanbieter
09009 für kostenpflichtige Dialer (Interneteinwahlprogramme)
Es gibt Kostengrenzen, die uns schützen
Anhand dieser Aufteilung sollte jeder klar erkennen können, um was für einen Dienst es sich handelt. Zusätzlich soll der Verbraucher durch § 66g TKG geschützt werden. Hier wird der ganz klar der Wegfall der Zahlungspflicht für den Endverbraucher in bestimmten Fällen geregelt. So müssen zum Beispiel alle 0900 Dienste eine kostenfreie Ansage haben, die den Anrufer auf die Höhe der Kosten für die Telefonverbindung hinweist. Außerdem darf der Dienst nicht mehr als 3 Euro/Minute bzw. 30 Euro insgesamt bei zeitunabhängig abgerechneten Diensten kosten. Aber auch hier gibt es kleine Ausnahmen. So hat der Verbraucher die Möglichkeit von Anbieter des Dienstes eine PIN anzufordern, mit der er sich vor dem Gespräch legitimiert. Damit fallen die Obergrenzen von 3 Euro/Minute und 30 Euro/Gespräch weg.
Erst wird gelockt, dann schnappt die Falle zu
Trotz der umfangreichen Absicherung die im TKG vorgesehen ist, finden immer wieder dubiose Geschäftsleute einen Weg den Leuten ihr Geld aus der Tasche zu ziehen. Die aktuelle Masche, die schon ein paar Monate läuft, ist eigentlich recht simpel. Ein Computer wählt alle rein theoretisch möglichen Nummern durch. Also für Hamburg zum Beispiel die 0401111111, 0401111112, 0401111113 usw. bis er alle Hamburger Telefonanschlüsse einmal angerufen hat. Dabei lässt er es aber nur ganz kurz klingeln, so das auf keinen Fall ein Gespräch zustande kommt. Allerdings überträgt er dabei seine Rufnummer. Der Tutsi hat in seinem Blog bereits eine lange Liste mit solchen Rufnummern von verschiedenen Opfern gesammelt. Bis jetzt hatten alle die Vorwahl 069. Über kurz oder lang werden aber sicher noch andere Vorwahlen und Rufnummern auftauchen.
Wer so von den Abzockern angerufen wurde und auf dem Display seines Telefons jetzt einen Anruf in Abwesenheit sieht, der ist unter Umständen geneigt einfach zurückzurufen. Wer das tut, der strapaziert erstmal nur seine Nerven und falls er keine Festnetzflat hat auch ein wenig seinen Geldbeutel. Der Anruf kostet allerdings nicht viel, da es sich noch nicht um einen 0900 Dienst handelt. Der neugierige Anrufer bekommt nur eine Bandansage zu hören, das man Summe XYZ gewonnen hätte und sich jetzt ganz schnell unter 09001000425, 09003331131, 09003004099 oder irgendeiner anderen teuren Rufnummer melden soll.
Bis zu diesem Punkt ist das Ganze noch harmlos. Wer sich jetzt zu leicht einwickeln lässt und den 0900 Dienst anruft der wird sein blaues Wunder erleben.
So hört sich ein Abzockgespräch an
Wer hilft?
Zunächst einmal sollte man bei der Bundesnetzagentur nachfragen. Diese gibt auch Auskunft über den Anbieter des jeweiligen 0900 Dienstes. Allerdings kann die Bundesnetzagentur keine Unterstützung für zivilrechtliche Forderungen gegenüber solchen Anbieter liefern. Hier sollte man sich an die nächste Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt wenden.
Kontaktdaten der Bundesnetzagentur
Tel.: +49 (0)291 9955-206
Mo. – Mi. 9:00 bis 17:00 Uhr
Do. 9:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 9:00 bis 16:00 Uhr
Fax.: +49 (0)6321 934-111
E-Mail-Anfragen: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
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Nördeltstr. 5
59872 Meschede
oder
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Schütt 13
67433 Neustadt