Kategorienarchiv: Rechnung

Telefonsperren dürfen nichts kosten

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Wer seinen Anschluss sperren lassen will, warum auch immer, dem darf diese Sperre nicht berechnet werden. So hat jedenfalls das Amtsgericht Meldorf in einem aktuell Urteil (84 C 1380/07) entschieden. Demzufolge sind auch Preistabellen ungültig, die für die Sperrung des Anschlusses eine Gebühr enthalten. Das war bis jetzt jedenfalls auch mein Kenntnisstand zu diesem Thema.

In diesem speziellen Fall ging es um einen Mobilfunkbetreiber der seiner Kundin die Sperre des Anschlusses wegen Zahlungsverzug als Sonderleistung mit 8,80 Euro in Rechnung gestellt hatte. Die Begründung des Urteils findet ihr hier.

Was meiner Meinung nach fehlt ist die Klärung der Frage, ob die Entsperrung des Anschlusses auch kostenfrei sein muss. In der Urteilsbegründung ist immer nur von Sperre die Rede. Demnach könnte ein Anbieter auf die Idee kommen einfach die Entsperrung zu berechnen.

Gefunden bei: Telekommunikation und Recht

Falsche Gewinnspiele und Abzocke mit 0900-Diensten

Was früher die 0190 Nummern waren, das sind jetzt die 0900-Dienste. Damit es übersichtlich bleibt hat man diese Mehrwertdienste in mehrere Gassen aufgeteilt.

09001 für kostenpflichtige Informationsdienste
09003 für kostenpflichtige Unterhaltungsdienste
09005 für kostenpflichtige sonstige Dienste einschließlich Erotikanbieter
09009 für kostenpflichtige Dialer (Interneteinwahlprogramme)

Es gibt Kostengrenzen, die uns schützen

Anhand dieser Aufteilung sollte jeder klar erkennen können, um was für einen Dienst es sich handelt. Zusätzlich soll der Verbraucher durch § 66g TKG geschützt werden. Hier wird der ganz klar der Wegfall der Zahlungspflicht für den Endverbraucher in bestimmten Fällen geregelt. So müssen zum Beispiel alle 0900 Dienste eine kostenfreie Ansage haben, die den Anrufer auf die Höhe der Kosten für die Telefonverbindung hinweist. Außerdem darf der Dienst nicht mehr als 3 Euro/Minute bzw. 30 Euro insgesamt bei zeitunabhängig abgerechneten Diensten kosten. Aber auch hier gibt es kleine Ausnahmen. So hat der Verbraucher die Möglichkeit von Anbieter des Dienstes eine PIN anzufordern, mit der er sich vor dem Gespräch legitimiert. Damit fallen die Obergrenzen von 3 Euro/Minute und 30 Euro/Gespräch weg.

Erst wird gelockt, dann schnappt die Falle zu
Trotz der umfangreichen Absicherung die im TKG vorgesehen ist, finden immer wieder dubiose Geschäftsleute einen Weg den Leuten ihr Geld aus der Tasche zu ziehen. Die aktuelle Masche, die schon ein paar Monate läuft, ist eigentlich recht simpel. Ein Computer wählt alle rein theoretisch möglichen Nummern durch. Also für Hamburg zum Beispiel die 0401111111, 0401111112, 0401111113 usw. bis er alle Hamburger Telefonanschlüsse einmal angerufen hat. Dabei lässt er es aber nur ganz kurz klingeln, so das auf keinen Fall ein Gespräch zustande kommt. Allerdings überträgt er dabei seine Rufnummer. Der Tutsi hat in seinem Blog bereits eine lange Liste mit solchen Rufnummern von verschiedenen Opfern gesammelt. Bis jetzt hatten alle die Vorwahl 069. Über kurz oder lang werden aber sicher noch andere Vorwahlen und Rufnummern auftauchen.

Wer so von den Abzockern angerufen wurde und auf dem Display seines Telefons jetzt einen Anruf in Abwesenheit sieht, der ist unter Umständen geneigt einfach zurückzurufen. Wer das tut, der strapaziert erstmal nur seine Nerven und falls er keine Festnetzflat hat auch ein wenig seinen Geldbeutel. Der Anruf kostet allerdings nicht viel, da es sich noch nicht um einen 0900 Dienst handelt. Der neugierige Anrufer bekommt nur eine Bandansage zu hören, das man Summe XYZ gewonnen hätte und sich jetzt ganz schnell unter 09001000425, 09003331131, 09003004099 oder irgendeiner anderen teuren Rufnummer melden soll.

Bis zu diesem Punkt ist das Ganze noch harmlos. Wer sich jetzt zu leicht einwickeln lässt und den 0900 Dienst anruft der wird sein blaues Wunder erleben.

So hört sich ein Abzockgespräch an

Wer hilft?
Zunächst einmal sollte man bei der Bundesnetzagentur nachfragen. Diese gibt auch Auskunft über den Anbieter des jeweiligen 0900 Dienstes. Allerdings kann die Bundesnetzagentur keine Unterstützung für zivilrechtliche Forderungen gegenüber solchen Anbieter liefern. Hier sollte man sich an die nächste Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt wenden.

Kontaktdaten der Bundesnetzagentur

Tel.: +49 (0)291 9955-206

Mo. – Mi. 9:00 bis 17:00 Uhr
Do. 9:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 9:00 bis 16:00 Uhr

Fax.: +49 (0)6321 934-111
E-Mail-Anfragen: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

Bundesnetzagentur
Nördeltstr. 5
59872 Meschede
oder
Bundesnetzagentur
Schütt 13
67433 Neustadt

Mahnung vom Anwalt

Das Internet ist ein gefährlich Ort und überall kann die Kostenfalle lauern. Waren es früher IQ Tests und allerlei sinnlose Angebote die mit 50 – 60 Euro berechnet wurden, so ist die Palette der gefährlichen Seite heute um einiges größer. Seit neuesten warnt die Verbraucherschutzzentrale vor:

  • berufs-wahl.de
  • genealogie.de
  • routenplaner-server.com
  • nachbarschaft24.net

Wer einen dieser Dienst benutzt hat, der kann sich über eine nettes Schreiben vom Anwalt freuen, das eine saftige Rechung inklusive Mahnung enthält. Wer hier gleich bezahlt, ist selbst Schuld. Widerspruch lohnt sich, finden zumindest die Verbraucherschützer und haben auch schon entsprechende Briefvordrucke erstellt.

Preise im Kleingedruckten sind nicht zulässig, findet übrigens auch das Amtsgericht München
Screenshot berufs-wahl.de

Quelle: Onlinekosten.de

Telefonrechnung über 63 Mio

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Eine Französin hat von Tele2 eine Telefonrechnung in Höhe von 63.280.067,96 Euro erhalten. Dabei hatte alles Recht harmlos angefangen. Die Kundin hatte bei Tele2 lediglich ihre Mobilrechnung über 67,69 Euro reklamiert – 2x. Das war dann wohl einmal zuviel. Die korrigierte Rechnung kam nach der 2. Reklamation prompt und enthielt die oben aufgeführten Millionen.

Alles halb so wild
Der kleine Kommafehler wurde inzwischen korrigiert und Tele2 hat sich offiziell bei der Kundin entschuldigt.

Quelle: Onlinekosten.de

Falsche Rechnungen von Tiscali

Manche Provider haben ein gutes Gedächtnis. Und so hat jetzt Tiscali mal eben 12.000 Kunden, die gar keinen Anschluss mehr bei Tiscali haben, eine Rechnung für den Monat Juli geschickt. Aber alles halb so wild. Laut Freenet (die haben die übriggebliebenen Tiscalikunden übernommen) hat man den Fehler bereits bemerkt und behoben. In einem Forum habe ich auch bereits ein “Opfer” dieser falschen Rechnung gefunden. Offenbar werden alle betroffenen Ex-Kunden auch bereits informiert.

Sehr geehrter Herr XXX,
aufgrund unserer stetigen Qualitätssicherung haben wir festgestellt, dass es bei unserem aktuellen Rechnungslauf zu einer Unregelmäßigkeit in der Berechnung gekommen ist.

Bedauerlicherweise wurde aufgrund einer firmeninternen Systemumstellung der Tiscali DSL Flat-Vertrag zu Ihrem Login XXX@tiscali.de aktiviert.
Für das Versehen bitten wir in aller Form um Entschuldigung.
Selbstverständlich haben wir umgehend eine Korrektur des in unseren Systemen geführten Tarifes vorgenommen.
Die Ihnen irrtümlich übersandte Rechnung vom 20.08.2007 bzw. 21.08.2007 betrachten Sie daher bitte als gegenstandslos.
[...]
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Tiscali Rechnungsteam