Lange wird es nicht mehr dauern, dann werden auch bei uns in Deutschland Internetseiten gesperrt. Unsere Regierung setzt alles daran, den Zugang zu Informationen im Internet einzuschränken. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will unbedingt Seiten mit Kinderpornographie durch die deutschen Provider sperren lassen. Die Gespräche mit den großen Providern sind zwar am Anfang eher negativ verlaufen. Inzwischen ist allerdings die Mehrheit der Internetanbieter für die Sperrung von Inhalten. Sobald die Regierung per Gesetzesänderung die Provider vor der Haftung bei fälschlicherweise gesperrten Seiten schützt, werden diese nicht mehr lange zögern und anfangen Seiten aufgrund einer BKA Sperrliste zu filtern. Wer dann auf eine gesperrte Seite kommt, soll auf einen BKA Server umgeleitet werden (der theoretische damit die IP-Adresse des Benutzer erhält) und sieht dort nur eine Stop-Seite mit einer entsprechenden Erklärung. Soweit die Theorie.
Technisch absoluter Unsinn
Das Internet kennt keine geographischen Grenzen. Wer auf eine gesperrte Seite will, braucht diese nur über einen kleinen Umweg zu besuchen. Zum Beispiel per VPN Verbindung über das Ausland oder einen Proxyserver.
Auch die Sperrung per DNS, wie es Arcor bereits mit youporn.com versucht hat funktioniert nicht. Damals reichte es bereits den Arcor DNS Server Eintrag gegen den einen anderen Anbieters zu tauschen.
Die Sperren werden nur unbedarfte Surfer abhalten. Wer auf die verbotenen Seiten will, kommt trotzdem drauf. Das Problem Kinderpornographie wird damit nur für die breite Masse ausgeblendet. Eine Täterverfolgung, die notwendig wäre um den Kinderschänder seiner gerechten Strafe zuzuführen fällt damit aber unter den Tisch.
Warum dann trotzdem sperren?
Unter dem Vorwand, Kinderpornographie sperren zu wollen wird bald eine Filtermaschine aufgebaut, die alles ausblendet was unbequem ist. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auf der Sperrliste, die vom BKA erstellt werden soll dazu genutzt wird, um auch andere Inhalte zu filtern. Die Liste ist lang. Antisemitismus, Gewaltverherrlichung, illegale Film- und Musikdownloads, Urheberechtsverletzung im allgemeinen, usw.
Dabei ist im Grundgesetz eigentlich ganz klar geregelt, dass im Internet nichts zensiert werden darf.
Art. 5 Absatz. 1 des Grundgesetzes:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Leider interessiert sich unsere Regierung in letzter Zeit immer weniger für Grundrechte.


