Ich dachte schon, ich bin umsonst auf die Straße gegangen, um gegen Schäubles Überwachungswahn zu demonstrieren. Nachdem es eine Zeit lang ziemlich düster aussah, gibt es jetzt endlich wieder Licht am Ende des Tunnels. Ein Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden das Mobilcom,Talkline, Klarmobil, Debitel,und callmobile sich nicht an der Vorratsdatenspeicherung beteiligen müssen. Dabei wurde die verdachtsunabhängige Totalspeicherung unserer Daten nicht nur wie in Wiesbaden als unverhältnismäßig, sondern – hört, hört – sogar als verfassungswidrig bezeichnet.
Internetprovider ziehen nach
Manitu, als einer der wenigen Provider die immer gegen die Speicherung waren, bekommt jetzt Verstärkung aus Hamburg. Alice/HanseNet zieht nun endlich auch vor Gericht, um Rechtssicherheit zu schaffen. Hoffentlich geht den anderen auch bald ein Licht auf.



Ein Kommentar
Schreibe einen Kommentar»Hi,
wenn ich das richtig verstanden habe, gilt der Verfassungsbruch aber nur, weil der Staat die Daten kostenlos haben möchte. Also die Vorratsdatenspeicherung als solche ist nicht verfassungswidrig. Es geht nur darum, dass die Provider Geld dafür sehen wollen und von Bestandskunden nicht einfach mehr Geld verlangt werden kann.
Unter dem Strich hieße das, dass der Gesetzgeber in Zukunft entweder für die Daten bezahlt oder der Kunde. Und alle Kunden, die nicht der Löschung der Daten entsprochen haben, fallen weiterhin unter die Vorratsdatenspeicherung.
Es kann also durchaus sein, dass der Staat bald einfach das Gesetz soweit anpasst, dass es nicht für Bestandskunden, aber Neukunden gilt, so dass der Provider die entstehenden Kosten auf den Kunden umlegen kann.