Wie die teltarif Redaktion berichtet, ist das M-Net DSL Netz in Bayern seit heute morgen 5 Uhr gestört. Die 20 Mann starke Support Hotline bei M-Net kommt mit den Anrufen von ca. 1500 Kunden natürlich nicht klar. Im Kundenportal bei M-Net soll es weitere Infos zu dem Problem geben. An der Lösung wird laut Hotline bereits gearbeitet.
Support nur schwer erreichbar
Das Supportforum bei M-Net hat sich zwischenzeitlich offenbar auch verabschiedet. Das auf phpBB basierende Forum zeigte für kurze Zeit lediglich eine Fehlermeldung. Dafür sind die M-Net Kunden im zugehörigen Thread zur Störung recht gelassen geblieben. Lediglich die Geschäftskunden waren wenig amused, da offenbar auch SDSL ausgefallen war.
Seit ca. 13:30 Uhr soll die Störung, bis auf Einzelfälle behoben sein. Die entstehen meist zwangsläufig durch Reparaturversuche von Kunden, die erstmal die Schuld bei sich selbst suchen und dann alle Einstellungen ihres PCs ändern, ohne zu wissen was sie da eigentlich tun.



4 Kommentare
Schreibe einen Kommentar»So was passiert doch öfter. Wenn ich da an die Telekom denke. Diese hat auch öfter solche Ausfälle. Ich weiß nicht genau, wie viele Menschen dort dann Offline sind, aber ich denke, dass es durchaus auch eine ganze Menge sein wird.
Darf ich fragen, warum dich das so berührt, dass so viele Menschen Offline sind? Das muss doch einen Grund haben oder nicht?
Die Aussage: „…ohne zu wissen was sie da eigentlich tun.“ Finde ich klasse. Denn es ist wirklich so. Und dann geht gar nichts mehr.
Nun das Blog heißt nicht ohne Grund provider-stoerung.de. Probleme und Störungen sind hier das Hauptthema. Außerdem bin ich davon auch teilweise beruflich betroffen, da ich selbst bei einem Provider arbeite. Daher finde ich es wichtig, dass von solchen Störungen Betroffene eine Informationsquelle haben.
Ich traue mich eigentlich gar nicht fragen. Denn ich glaube, dass die Frage doch etwas peinlich ist. Aber ich wage das einfach mal. Wie ist das eigentlich, wenn man so einen Ausfall hat und man ist davon auch beruflich betroffen. Sie haben ja geschrieben, dass sie das beruflich auch machen. Kann man dann Entschädigung verlangen oder muss man die Verluste einfach so hinnehmen wie es passiert? Ich kenne so was nicht, denn wenn ich kein Internet habe ist das für mich persönlich nicht so tragisch.
Im Vertrag (Leistungsbeschreibung/AGB) befindet sich normalerweise eine Klausel, die die Verfügbarkeit des Anschlusses regelt. Beim Maxi Komplett findet sich der entsprechende Passus unter 1.3 DSL-Internetzugang:
Die jährliche Verfügbarkeit beträgt mindestens 98,5%1.
Erklärt wird das noch durch Fußnote 1:
1 Die Verfügbarkeit beschreibt die für einen Bewertungszeitraum (Messperiode) von 12 Monaten ermittelte tatsächliche Verfügbarkeit (in Stunden) in Relation zur Gesamtzahl der theoretisch möglichen Stunden. Die Verfügbarkeit wird nachfolgender Formel kalkuliert und auf zwei Nachkommastellen gerundet. Dabei ist unter dem Begriff Ausfallzeit die Summe aller Reparaturzeiten innerhalb der Messperiode zu verstehen. Verfügbarkeit = (Messperiode (h) – Ausfallzeit (h)) / Messperiode (h) x 100%. Fehler, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen oder die durch höhere Gewalt hervorgerufen werden, oder unvermeidbare Unterbrechungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden bleiben bei der Ermittlung der tatsächlichen Verfügbarkeit außer Betracht.
Im Klartext heißt das, ein kurzer Ausfall ist noch kein Grund für die Rückerstattung der Grundgebühr oder Schadenersatz. Allerdings sind viele Anbieter sehr kulant, da Kunden sonst schnell den Anbieter wechseln. Bei einem einstündigen Ausfall lohnt es sich meist nicht zu reklamieren. Bei mehreren Tagen oder immer wiederkehrenden Problemen lohnt es sich auf jeden Fall. Wichtig ist, dass man nachweisen kann, dass die Störung gemeldet wurde. Bei Hotlineanrufen sollte man daher Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner notieren. Mails sollte man immer aufheben und bei Faxen den Sendebericht nicht wegwerfen.
Nutzt man den Anschluss geschäftlich muss man für die Schadensersatzforderung auch den entstandenen Schaden beziffern und nachweisen können. Hierbei sollte man sich aber am besten durch einen Anwalt beraten lassen, der sich auf das Thema spezialisiert hat.