Ich könnte in die Tischkante beißen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass HanseNet doch an der Vorratsdatenspeicherung teilnehmen muss. Damit wurde das vorrangegangene Urteil aus Köln bestätigt. Jetzt bleibt nur noch das Bundesverfassungsgericht.
Übrigens die Gerüchte, dass HanseNet nur des Geld wegen geklagt hätte, damit die teure Technik nicht angeschafft werden muss, sind falsch. Die Technik ist schon da und dank des Urteils wird es wohl in Kürze losgehen.



2 Kommentare
Schreibe einen Kommentar»Hehe, musst du wohl doch auf die bösen Downloads verzichten
Sowas würde ich nie machen. =)