Telekom klagt gegen Bundesnetzagentur

Die Telekom zählt nicht gerade zu den Unternehmen, denen die Privatsphäre und Datenschutz wirklich am Herzen liegt. Zumindest ist das Image des Rosa Riesen stark angeschlagen, denn einer Spitzelaffäre folgt die nächste. Vielleicht hat man sich auch gerade deshalb dazu entschieden, mal wieder etwas positiv aufzufallen und für den Schutz der Verbindungsdaten vor Gericht zu ziehen. Ausgerechnet die eigene Aufsichtsbehörde muss dafür herhalten. Wie jetzt in der TAZ zu lesen ist, will man gegen den Verwaltungsakt der Bundesnetzagentur vorgehen, nachdem die Telekom dazu verpflichtet wird, auch ohne richterliche Anordnung Verbindungsdaten auszuwerten und die Ergebnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben.

“Damit müssen wir quasi gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen”, sagte ein Telekom-Sprecher der taz. Verkehrsdaten unterlägen dem Fernmeldegeheimnis und über sie dürfe nur auf richterlichen Beschluss Auskunft erteilt werden. “Deswegen haben wir beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung dieser Regelung gestellt.” Zudem habe man bei der Bundesnetzagentur Widerspruch eingelegt.

Egal wie es ausgeht, die Telekom gewinnt

Eigentlich ist das Urteil für die Telekom egal. Man hat schließlich seinen guten Willen gezeigt und das ist alles worum es dem Anschein nach geht. Allerdings ist es noch ein weiter Weg, bis man das Spitzelimage wieder los ist.

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