Telefonsperren dürfen nichts kosten

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Wer seinen Anschluss sperren lassen will, warum auch immer, dem darf diese Sperre nicht berechnet werden. So hat jedenfalls das Amtsgericht Meldorf in einem aktuell Urteil (84 C 1380/07) entschieden. Demzufolge sind auch Preistabellen ungültig, die für die Sperrung des Anschlusses eine Gebühr enthalten. Das war bis jetzt jedenfalls auch mein Kenntnisstand zu diesem Thema.

In diesem speziellen Fall ging es um einen Mobilfunkbetreiber der seiner Kundin die Sperre des Anschlusses wegen Zahlungsverzug als Sonderleistung mit 8,80 Euro in Rechnung gestellt hatte. Die Begründung des Urteils findet ihr hier.

Was meiner Meinung nach fehlt ist die Klärung der Frage, ob die Entsperrung des Anschlusses auch kostenfrei sein muss. In der Urteilsbegründung ist immer nur von Sperre die Rede. Demnach könnte ein Anbieter auf die Idee kommen einfach die Entsperrung zu berechnen.

Gefunden bei: Telekommunikation und Recht

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