Das sich im Usenet allerlei Kram findet, der gegen das Urheberrecht verstößt ist bekannt. Dank dem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf ist jetzt aber klargestellt, dass die Usenet-Provider nicht für die Inhalte des Usenet haften. Anders als das Landgericht Düsseldorf, sieht das Oberlandesgericht den Provider nämlich genau wie die Internetanbieter, als Zugangsanbieter. Genau das sind sie auch technischer Sicht letztendlich auch.
Konkret ging es um den Fall EMI gegen United Newsserver. Diese hatte festgestellt, das über den Newsserver von United Newsserver die Aufnahme Mitternacht von LaFee abrufbar war. Im Eilverfahren bekam EMI vor dem LG Düsseldorf Recht und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Das OLG hob diese Verfügung nun wieder auf und folgte damit der Argumentation von United Newsserver:
Usenet-Providing ist nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen. Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet – ebenso wie im Internet – unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden.
Das ist sicherlich kein Freispruch für Urheberrechtsverletzung aber ein wichtiger Schritt für die Freiheit des Usenet.


