Wer heutzutage einen Internetanschluss besitzt, der sollte auch eine Rechtsschutzversicherung haben. All zu schnell flattert eine Abmahnung ins Haus. Mit den Urteilen des OLG Frankfurt a.M und des Landgericht München wird den gepeinigten Anschlussinhabern jetzt endlich wieder der Rücken gestärkt.
Familie vs. Musikindustrie
In Frankfurt musste sich ein Familienvater vor Gericht wegen 300 Musikstücken verantworten, die über den DSL Anschluss der Familie in einer Tauschbörse angeboten wurde. Die Klage wurde abgewiesen, da der Vater nach Auffassung des Gerichts nicht dazu verpflichtet ist den volljährigen Personen im Haushalt nachzuspionieren und die minderjährigen vor der Internetnutzung entsprechend über Urheberrechtsverletzungen belehrt wurden. Das Urteil selbst stärkt den privaten Haushalten den Rücken gegen die Kampagnen der Musikindustrie. Wer allerdings einmal erwischt worden ist, der sollte tunlichst vermeiden ein zweites Mal aufzufallen.
Firma – Musikindustrie 1:0
Ähnlich ging es vor dem Landgericht München zu. Nur das hier die Musikindustrie versucht hat einem Radiosender den schwarzen Peter zu zu schieben. Dort hatte ein Volontär über den Internetzugang der Firma Filesharing betrieben. Auch hier sah das Gericht keine Schuld bei der Firma, da diese nicht für das haften was Mitarbeitet rein privat und unter Verstoß gegen arbeitsvertragliche Anweisungen und Pflichten machen.
Kein Freibrief
All das ist aber immer noch keine Erlaubnis illegal Inhalte zu kopieren. Schließlich ist so ein Gerichtsverfahren kein Zuckerschlecken, die Erzeuger der Inhalte werden bestohlen. Ob man die DVD im Laden mitgehen lässt oder aus dem Internet runterlädt ist schließlich kein großer Unterschied. Außer das die Raubkopie aufgrund des fehlenden Kopierschutzes wesentlich einfach abzuspielen ist.


