Die Zensurwelle, die in letzter Zeit über uns geschwappt ist, baut sich nach und nach ab. Offenbar kommen immer mehr Richter auf die Idee, dass Provider nicht für die Inhalte im Internet verantwortlich sind. So hat heute die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main die Ablehnung der einstweilige Verfügung gegen Arcor bekannt gegeben.
Geklagt hatte die Huch Medien GmbH. Gefordert wurde die Sperre der Seiten google.de und google.com durch Arcor mit der Begründung, dass über Googlesuche pornografische sowie tierpornografische Inhalte zu erreichen wären. Stimmt auch grundsätzlich. Man muss aber schon wissen wie.
Abgelehnt
Wie schon bei Kielnet gegen Kirchberg Logistik oder Tele2 gegen Kirchberg Logistik war die Begründung sehr einfach und logisch. Arcor bietet selbst nichts Illegales an, sondern lediglich den Zugang zum Internet. Die Inhalte die man über die Gogglesuche aufgerufen kann, werden nicht von Arcor angeboten. Damit ist dieses Thema zunächst geklärt.




Ein Kommentar
Schreibe einen Kommentar»Sieht eher aus wie der Versuch, Arcor die Augen zu öffnen, als eine neue Woge der “Abmahnwelle”.
Ein Trackback
Knapp vorbei oder voll daneben: Diesmal keine Google Sperre…
Die Zensurwelle, die in letzter Zeit über uns geschwappt ist, baut sich nach und nach ab. Offenbar kommen immer mehr Richter auf die Idee, dass Provider nicht für die Inhalte im Internet verantwortlich sind. So hat heute die 3. Zivilkammer des Landge…