einstweilige Verfügung gegen Spam-Abwehr

Spam

Die Urteile deutsche Gerichte zum Thema Internet und Netzwerke lassen uns regelmäßig erschaudern. Diesmal hat das Landgericht Lüneburg mit einem fragwürdigen spektakulären Urteil (Az. 7 O 80/07) für Nachschub gesorgt.

Geklagt hatte ein Affiliate- und Onlinebezahlsystemebetreiber aus Österreich gegen einen kleinen deutschen Provider, der unter anderem auch einen Mailserver betreibt.

Mit SPAM fing alles an
Der Kläger hatte ursprünglich Mails mit gefälschten Rechnungen an Kunden des Providers geschickt. Dieser drohte mit Sperrung per Blacklist, falls der Spam nicht aufhört. Als trotzdem weitere Spams versendet wurden, sperrte der Provider den Spammer kurzerhand per DNS-Blacklist

Nach der Sperrung kam die Abmahnung
Die Sperrung lies sich der Österreicher allerdings nicht gefallen und drohte seinerseits mit einer Abmahnung. Da der Provider dieser nicht nachkam, beantragte der Spammer eine einstweilige Verfügung und lies sich diese vom Landgericht Lüneburg bestätigen.

Die Urteilsbegründung
In der Begründung dieses juristischen Spektakels steht laut heise.de, dass der Provider als Mitbewerber den Affiliatebetreiber durch die Sperrung der IP Adresse vorsätzlich und gezielt behindert hat.
Zitat: Dadurch würde der Mitbewerber in unerlaubter Weise “an seiner Entfaltung gehindert” mit dem subjektiven Ziel, ihn “zu beeinträchtigen oder zu verdrängen”.
Laut dem Urteil ist lediglich das Markieren von SPAM zulässig, damit dieser in ein Spam-Postfach beim Empfänger sortiert wird. Der Empfänger und der Provider haben dann im Einzelfall die Möglichkeit, per Unterlassungserklärung den jeweiligen Spamversender aufzufordern den Mailversand einzustellen.

Ring frei zur 2. Runde
Nach diesem Urteil kann eigentlich jeder Spammer, der eine Wettbewerbsbehinderung nachweisen kann, gegen Provider vorgehen, deren Mailserver keinen Spam annehmen. Sollte dieses Beispiel Schule machen, dann stehen uns und unseren Mailpostfächern harte Zeiten bevor. Ich weiß nicht wie ihr das seht, aber mir ist bei dem Gedanken irgendwie nicht wohl.

Quelle: heise.de

3 Kommentare

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  1. maed
    20. Oktober 2007 (00:18) | Permalink
    1

    ich finds jut endlich wieder “Penis-Enlargement”-mails, hab den eindruck das meiner schon wieder zu klein ist :D

  2. 21. Oktober 2007 (02:52) | Permalink
    2

    Momentchen mal, der hat doch vorher gefälschte Rechnungen des Providers verschickt? Alleine dafür würde ich den in Grund und Boden klagen.

  3. 22. Oktober 2007 (10:31) | Permalink
    3

    Jupp, aber erstmal muss die Sperre entfernt werden, da sowas ja Wettbewerbsbehinderung ist.

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